Die Vorgehensweise
1. Gespendete Fahrräder werden einer Eingangsprüfung unterzogen, um den voraussichtlichen Arbeitsaufwand feststellen zu können. Dabei erhält jedes Rad eine FafF-interne Nummer, die im weiteren Verlauf bis zur Ausgabe des Fahrrads der internen Verfolgung dient.
Auf dem in diesem Zuge erstellten Laufzettel wird der Spender, das Fabrikat, die Größe/Farbe/Art (Herren-,Damen-,Kinder,- Mountain Bike), sowie die Rahmennummer des Herstellers festgehalten.
Fahrräder, bei denen der Arbeitsaufwand unverhältnismäßig groß ist oder die Ersatzteilkosten einen vernünftigen Rahmen sprengen, sowie Räder, die irreparabel sind (beispielsweise wegen Rahmenbruch) werden zerlegt und die gewonnen Komponenten dienen als Ersatzteile für anstehende Reparaturen.
Bild: Fahrräder vor der Aufarbeitung
Foto: Jana Grube
2. Die Ausgabe der Fahrräder erfolgt während der Öffnungszeiten, in Ausnahmefällen auch nach Verabredung. Die Fahrräder werden durch die Teammitglieder für den Empfänger ausgesucht, dabei spielen Alter, Größe und Geschlecht die Hauptrolle, eine Wahlmöglichkeit durch den Empfänger wird in der Regel ausgeschlossen. Der Empfänger weist seine Bedürftigkeit nach, i. d. R. durch ein Schreiben der „AWO“ (ArbeiterWohlFahrt) oder der „TAFEL“, oder auch andere behördliche Bescheide, aus denen sich die Bedürftigkeit des Empängers ableiten lässt.
Haben sich Rad und Empfänger gefunden, wird dieser Nachweis zusammen mit dem Namen und der Anschrift des Empfängers mit dem Laufzettel abgelegt. Der Empfänger unterschreibt einen Haftungsausschluss und erhält als Eigentumsnachweis einen Fahrradpass mit den wichtigsten Daten des Rades. Wir erheben eine Schutzgebühr von 5€ für Räder ab 24 Zoll.
Foto: Jana Grube
3. Jedes Fahrrad hat mal einen Defekt, deswegen werden auch bereits ausgegebene Fahrräder durch die FafF repariert. Fallen dabei Kosten für Ersatzteile an, müssen diese in aller Regel durch den Eigentümer des Rades getragen werden, allerdings wird der individuellen finanziellen Situation Rechnung getragen.